EU-Ausländer können in Deutschland an der Europawahl teilnehmen, wenn sie sich rechtzeitig anmelden. Die letzte Frist für; die Anmeldung läuft bald ab, da die Europawahl am 9. Juni stattfindet.
Die Teilnahme von EU-Ausländern an der Europawahl in Deutschland setzt voraus, dass sie wahlberechtigt sind und sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Die Antragsfrist für; die Eintragung ins Wählerverzeichnis endet am 19. Mai 2024.
EU-Ausländer haben zwei Wahlmöglichkeiten bei der Europawahl in Deutschland. Sie können entweder deutsche Abgeordnete für; das Europaparlament wählen oder die Abgeordneten ihres Heimatlandes wählen. Es ist wichtig zu beachten, dass EU-Ausländer, die für; die Abgeordneten ihres Heimatlandes abstimmen wollen, nicht im deutschen Wählerverzeichnis eingetragen sein dür;fen.
Die Abläufe für; die Stimmabgabe im Heimatland der EU-Ausländer können variieren. EU-Ausländer, die sich entscheiden, deutsche Abgeordnete zu wählen, müssen sich bis zum 19. Mai 2024 in das Wählerverzeichnis eintragen lassen, um an der Europawahl teilnehmen zu dür;fen.
Aufruf: EU-Ausländer, die an der Europawahl teilnehmen wollen, sollten rechtzeitig prüfen, ob sie wahlberechtigt sind, und sich früh;zeitig ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, um ihre Stimme abgeben zu können.