Das kürzlich verabschiedete Gesetz zum Bürokratieabbau sorgt für kontroverse Diskussionen innerhalb der Finanzwelt. Während es von der Regierung als Maßnahme zur Entlastung von Unternehmen und zur Vermeidung von Papierbergen gepriesen wird, warnt die Bürgerbewegung Finanzwende vor potenziell schwerwiegenden Konsequenzen im Kampf gegen Steuerbetrug.
Insbesondere die geplante Reduzierung der Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen von zehn auf acht Jahre stößt auf Kritik. Laut Finanzwende könnte dies die Ermittlungen bei schweren Steuerbetrugsfällen erschweren und dazu führen, dass wichtige Beweismittel verloren gehen.
Die Finanzwende betont die Bedeutung einer angemessenen Aufbewahrungsdauer für Finanzunterlagen, insbesondere im Hinblick auf die Aufklärung von Steuerdelikten. In diesem Zusammenhang äußerten auch verschiedene Landesfinanzminister ihre Bedenken und warnten vor möglichen negativen Auswirkungen des Gesetzes.
Besonders brisant sind die Schätzungen zu den Steuerschäden durch fragwürdige Cum-Ex und Cum-Cum-Deals, die die Finanzwende anführt. Diese Praktiken haben in der Vergangenheit erhebliche finanzielle Verluste für den Staat verursacht und verdeutlichen die Gefahren von unzureichenden Kontrollmechanismen.
Angesichts dieser Bedenken fordert die Finanzwende eine Ausnahme für Aufbewahrungsfristen bei der Finanzaufsicht BaFin, um weiterhin effektive Ermittlungen bei Steuerdelikten zu ermöglichen. Die Debatte über das Gesetz zum Bürokratieabbau und seine potenziellen Auswirkungen auf die Bekämpfung von Steuerbetrug wird somit intensiv geführt und wirft wichtige Fragen zur Balance zwischen Unternehmensentlastung und Steuergerechtigkeit auf.