Dienstag, 17.12.2024

7 Dioptrien: Bin ich sehbehindert? Alles, was Sie wissen müssen

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Die neuen Regelungen zur Sehhilfenversorgung wurden kürzlich durch den Bundestag im Rahmen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes verabschiedet. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Kostenübernahme durch die Krankenkassen für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen bei Kurz- und Weitsichtigkeit sowie Hornhautverkrümmung. Ab sofort wird die Versorgung mit Sehhilfen, die eine Dioptrienzahl von 7 oder mehr aufweist, geregelter und transparenter gestaltet.

Ein zentraler Punkt der neuen Sehhilfenverordnung ist die Einführung eines Festbetragsgruppensystems, das sicherstellen soll, dass Patienten mit schwerer Sehbeeinträchtigung neutral und fair behandelt werden. Der GKV-Spitzenverband hat dafür klare Kriterien definiert, die es Augenärzten und Optikern ermöglichen, die passende Sehhilfe zu empfehlen.

Darüber hinaus wird die Versorgung durch Augenlaser-Operationen ebenfalls berücksichtigt, wobei Patienten auch hier klare Informationen über mögliche Kostenübernahmen erhalten. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Heil- und Hilfsmittelversorgung zu stärken und den Zugang zu notwendigen Sehhilfen für alle Betroffenen zu erleichtern. Insgesamt zielen die neuen Regelungen darauf ab, eine bessere Versorgung zu gewährleisten und finanzielle Belastungen für Patienten mit Sehbehinderungen zu reduzieren.

Bestimmung von Sehstärke und GdB

Die Bestimmung der Sehstärke erfolgt mittels einer umfassenden Augenuntersuchung, bei der unter anderem die korrigierte Sehschärfe, die Dioptriewerte und mögliche Sehstörungen wie Weitsichtigkeit, Kurzsichtigkeit oder Astigmatismus analysiert werden. Während dieser Untersuchung wird auch das Sehvermögen bezüglich Gesichtsfeldausfällen bewertet.

Für Personen mit 7 Dioptrien kann die Ermittlung des Grades der Schädigung gemäß der GdB-Visus-Tabelle erfolgen. Bei einer signifikanten Sehbehinderung, die sich in GdS-Werten niederschlägt, ist es wichtig zu wissen, wie diese Werte in der GdS Tabelle dargestellt sind. Ein GdB von mindestens 50 kann für den Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen relevant sein, was wiederum finanzielle Hilfen von den Gesetzlichen Krankenkassen nach sich ziehen kann.

Die Einschätzungsverordnung gibt dabei Richtlinien vor, wie der Grad der Behinderung (GdB) ermittelt wird. Außerdem wird in die Bewertung auch die Schädigung des Sehorgans einbezogen, um den Grad der Behinderung entsprechend festzulegen. Menschen mit spezifischen Gesundheitsstörungen erhalten Unterstützung und Zugang zu verschiedenen Hilfsmitteln, die es ihnen ermöglichen, ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Auswertung der Sehstörungen und das Verständnis der Visus-Werte stellt somit sicher, dass Betroffene die notwendige Hilfe erhalten.

Anzeichen und Hilfsmittel bei Sehbeeinträchtigung

Eine Sehbehinderung kann sich durch verschiedene Anzeichen bemerkbar machen, insbesondere wenn die Sehschärfe oder der Visus unter einem bestimmten Wert liegt. Bei 7 Dioptrien kann es bereits zu erheblichen Einschränkungen im Alltag kommen, weshalb das Erkennen dieser Symptome entscheidend ist. Zu den typischen Anzeichen zählen Schwierigkeiten beim Lesen, beim Erkennen von Gesichtszügen oder beim Fahren von Fahrzeugen. Personen mit Sehbeeinträchtigungen haben oft Schwierigkeiten, feine Details zu erkennen oder auf gewisse Entfernungen klar zu sehen.

Um den Alltag zu erleichtern, stehen verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung. Vergrößernde Sehhilfen, wie Lupen, spezielle Leseglasuren oder digitale Sehhilfen, können die Sicht erheblich verbessern. Zudem gibt es Alltagshilfen, die speziell für Menschen mit Sehbehinderung entwickelt wurden, beispielsweise sprechende Geräte oder taktile Hilfsmittel.

Finanzielle Hilfen sind ebenfalls erhältlich, um die Kosten für diese Hilfsmittel zu decken. Der Grad der Behinderung (GdB) spielt eine wesentliche Rolle bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises. Die GdB-Visus-Tabelle hilft bei der Einstufung und kann als Unterstützung bei der Beratung in Fachstellen dienen. Das Merkzeichen „Bl“ auf dem Schwerbehindertenausweis ermöglicht zudem den Zugang zu weiteren Vergünstigungen und Unterstützungen. Für Personen mit Augenkrankheiten ist es ratsam, regelmäßig einen Augenarzt zu konsultieren und gegebenenfalls eine professionelle Beratung für Hilfsmittel in Anspruch zu nehmen.

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