Samstag, 19.04.2025

7 Dioptrien: Bin ich sehbehindert? Alles, was Sie wissen müssen

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Vor Kurzem hat der Bundestag im Rahmen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes neue Regelungen zur Versorgung mit Sehhilfen beschlossen. Diese Änderungen betreffen vor allem die Kostenübernahme durch die Krankenkassen für Sehhilfen, wie Brillen und Kontaktlinsen, bei Kurz- und Weitsichtigkeit sowie Hornhautverkrümmung. In Zukunft wird die Bereitstellung von Sehhilfen, die eine Dioptrienzahl von 7 oder mehr aufweisen, klarer und transparenter geregelt.

Ein wesentlicher Aspekt der neuen Sehhilfenverordnung ist die Einführung eines Systems von Festbetragsgruppen. Dieses soll garantieren, dass Patienten mit schweren Sehbeeinträchtigungen gerecht und neutral behandelt werden. Der GKV-Spitzenverband hat dazu präzise Kriterien festgelegt, die es Augenärzten und Optikern erleichtern, die geeignete Sehhilfe zu empfehlen.

Zusätzlich wird auch die Versorgung durch Augenlaser-Operationen einbezogen, sodass Patienten auch hierzu umfassende Informationen über mögliche Kostenübernahmen erhalten. Mit diesen Maßnahmen wird angestrebt, die Heil- und Hilfsmittelversorgung zu verbessern und den Zugang zu notwendigen Sehhilfen für alle Betroffenen zu vereinfachen. Insgesamt zielen die neuen Vorschriften darauf ab, eine bessere Versorgung zu sichern und die finanziellen Belastungen für Patienten mit Sehbehinderungen zu verringern.

Bestimmung von Sehstärke und GdB

Die Bestimmung der Sehstärke erfolgt mittels einer umfassenden Augenuntersuchung, bei der unter anderem die korrigierte Sehschärfe, die Dioptriewerte und mögliche Sehstörungen wie Weitsichtigkeit, Kurzsichtigkeit oder Astigmatismus analysiert werden. Während dieser Untersuchung wird auch das Sehvermögen bezüglich Gesichtsfeldausfällen bewertet.

Für Personen mit 7 Dioptrien kann die Ermittlung des Grades der Schädigung gemäß der GdB-Visus-Tabelle erfolgen. Bei einer signifikanten Sehbehinderung, die sich in GdS-Werten niederschlägt, ist es wichtig zu wissen, wie diese Werte in der GdS Tabelle dargestellt sind. Ein GdB von mindestens 50 kann für den Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen relevant sein, was wiederum finanzielle Hilfen von den Gesetzlichen Krankenkassen nach sich ziehen kann.

Die Einschätzungsverordnung gibt dabei Richtlinien vor, wie der Grad der Behinderung (GdB) ermittelt wird. Außerdem wird in die Bewertung auch die Schädigung des Sehorgans einbezogen, um den Grad der Behinderung entsprechend festzulegen. Menschen mit spezifischen Gesundheitsstörungen erhalten Unterstützung und Zugang zu verschiedenen Hilfsmitteln, die es ihnen ermöglichen, ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Auswertung der Sehstörungen und das Verständnis der Visus-Werte stellt somit sicher, dass Betroffene die notwendige Hilfe erhalten.

Anzeichen und Hilfsmittel bei Sehbeeinträchtigung

Eine Sehbehinderung kann sich durch verschiedene Anzeichen bemerkbar machen, insbesondere wenn die Sehschärfe oder der Visus unter einem bestimmten Wert liegt. Bei 7 Dioptrien kann es bereits zu erheblichen Einschränkungen im Alltag kommen, weshalb das Erkennen dieser Symptome entscheidend ist. Zu den typischen Anzeichen zählen Schwierigkeiten beim Lesen, beim Erkennen von Gesichtszügen oder beim Fahren von Fahrzeugen. Personen mit Sehbeeinträchtigungen haben oft Schwierigkeiten, feine Details zu erkennen oder auf gewisse Entfernungen klar zu sehen.

Um den Alltag zu erleichtern, stehen verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung. Vergrößernde Sehhilfen, wie Lupen, spezielle Leseglasuren oder digitale Sehhilfen, können die Sicht erheblich verbessern. Zudem gibt es Alltagshilfen, die speziell für Menschen mit Sehbehinderung entwickelt wurden, beispielsweise sprechende Geräte oder taktile Hilfsmittel.

Finanzielle Hilfen sind ebenfalls erhältlich, um die Kosten für diese Hilfsmittel zu decken. Der Grad der Behinderung (GdB) spielt eine wesentliche Rolle bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises. Die GdB-Visus-Tabelle hilft bei der Einstufung und kann als Unterstützung bei der Beratung in Fachstellen dienen. Das Merkzeichen „Bl“ auf dem Schwerbehindertenausweis ermöglicht zudem den Zugang zu weiteren Vergünstigungen und Unterstützungen. Für Personen mit Augenkrankheiten ist es ratsam, regelmäßig einen Augenarzt zu konsultieren und gegebenenfalls eine professionelle Beratung für Hilfsmittel in Anspruch zu nehmen.

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