Lachgas wird bei Jugendlichen immer beliebter als Partydroge, was zu Forderungen nach einem Verkaufsverbot an Minderjährige führt.
Die Beliebtheit von Lachgas bei Jugendlichen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Nun reagiert die Politik auf dieses Phänomen. Besonders besorgniserregend ist die steigende Verbreitung von Lachgas als Partydroge, die zu gesundheitlichen Risiken führt. Der Bundestag wurde aufgefordert, ein Verkaufsverbot an Minderjährige zu prüfen. Diese Forderung wurde von Gesundheitsexperten unterstützt, die auf die Gefahren und Warnungen im Zusammenhang mit Lachgas hinweisen.
Lachgas, chemisch bekannt als Distickstoffmonoxid, hat eine betäubende Wirkung und wird von der Union im Bundestag als Partydroge eingestuft. Der Verkauf an Minderjährige soll unter allen Umständen verhindert werden, da ernsthafte gesundheitliche Risiken bestehen. Warnungen vor psychischer Abhängigkeit, Ohnmacht, Lähmungen und Herzbeschwerden wurden ausgesprochen.
Der Konsum von Lachgas ist besonders bei Jugendlichen alarmierend angestiegen. In Deutschland sind der Verkauf und Konsum von Lachgas bisher nicht explizit verboten, was zu vermehrten Protesten und Forderungen nach strengeren Regelungen führt. Ein aktuelles Beispiel hierfür sind die Proteste gegen einen Verkaufsautomaten mit Lachgasflaschen in Gifhorn.
Daher wird bereits intensiv über gesetzliche Regelungen zum Verbot von Lachgasverkauf an Minderjährige diskutiert. Ein Gesundheitsexperte der Union fordert dringend eine Prüfung und Umsetzung entsprechender Verbotsmaßnahmen. Bundesgesundheitsminister und Hausärzte unterstützen diese Forderung und plädieren für strengere Regelungen sowie eine gründliche Verbotsprüfung.