Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die sich auf die Verwaltung von Vermögen spezialisiert, ist vornehmlich in der Vermietung und Verpachtung von Immobilien tätig. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften und gewerblichen Personengesellschaften wird diese Art der Tätigkeit nicht als gewerblich betrachtet. Diese Differenzierung bietet den Gesellschaftern sowohl steuerliche als auch finanzielle Vorteile.
Die Gründung einer vermögensverwaltenden GbR ist vergleichsweise einfach und unkompliziert. Es bedarf keiner besonderen Genehmigungen oder Eintragungen in das Handelsregister. Die Gesellschafter können ihre Anteile an der GbR frei untereinander übertragen und verkaufen. Zudem können vermögensverwaltende GbRs auch von Privatpersonen gegründet werden, die nicht über ausreichendes Eigenkapital verfügen, um eine Immobilie alleine zu erwerben.
Rechtliche Aspekte und Gründung
Die Gründung einer vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer vermögensverwaltenden GmbH (VVGmbH) erfordert die Beachtung verschiedener rechtlicher Aspekte. Im Folgenden werden diese Aspekte erläutert.
Haftung und Gesellschafterstruktur
Bei einer GbR haften die Gesellschafter unbeschränkt und persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Im Falle einer VVGmbH haftet die Gesellschaft mit ihrem Vermögen, während die Gesellschafter nur in Höhe ihrer Einlage haften. Eine VVGmbH bietet somit eine höhere Haftungsbeschränkung als eine GbR.
Die Gesellschafterstruktur ist bei beiden Gesellschaftsformen von Bedeutung. Bei einer GbR können beliebig viele Gesellschafter beteiligt sein, während bei einer VVGmbH mindestens zwei Gesellschafter beteiligt sein müssen. Die Gesellschafter können bei beiden Gesellschaftsformen natürliche oder juristische Personen sein.
Gesellschaftsvertrag und notarielle Aspekte
Bei einer GbR ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch empfehlenswert. Bei einer VVGmbH ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag erforderlich.
Im Gesellschaftsvertrag sollten die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Höhe der Einlagen sowie die Verteilung von Gewinnen und Verlusten festgelegt werden. Auch die Regelungen zur Geschäftsführung und zur Beendigung der Gesellschaft sollten im Gesellschaftsvertrag enthalten sein.
Die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister ist bei einer VVGmbH erforderlich, bei einer GbR hingegen optional. Eine VVGmbH ist eine Kapitalgesellschaft, während eine GbR eine Personengesellschaft ist.
Insgesamt ist die Gründung einer vermögensverwaltenden Gesellschaft mit einigen rechtlichen Aspekten verbunden, die sorgfältig beachtet werden müssen.
Steuerliche und finanzielle Vorteile
Die Gründung einer vermögensverwaltenden GbR kann verschiedene steuerliche und finanzielle Vorteile bieten. Im Folgenden werden die wichtigsten Vorteile erläutert.
Vermögensverwaltung und Besteuerung
Eine GbR, die keine gewerbliche Tätigkeit ausübt, sondern lediglich Vermögen verwaltet, gilt steuerlich als vermögensverwaltende Personengesellschaft. Dadurch fällt keine Gewerbesteuer an und die Steuerbelastung ist in der Regel geringer als bei Kapitalgesellschaften. Die Einkünfte aus der Vermögensverwaltung werden nach den allgemeinen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) besteuert. Dabei können Werbungskosten wie z.B. Abschreibungen (AfA) auf Anlagevermögen oder Zinsen auf Verbindlichkeiten steuermindernd geltend gemacht werden.
Übertragung von Vermögen und Nachfolge
Eine vermögensverwaltende GbR kann auch für die Übertragung von Vermögen und die Nachfolgeplanung sinnvoll sein. So können z.B. Immobilien oder Beteiligungen an Unternehmen in die GbR eingebracht werden, um sie gemeinschaftlich zu verwalten. Dadurch können Steuervorteile wie die steuerfreie Veräußerung nach Ablauf der Haltedauer von 10 Jahren genutzt werden. Auch die Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation kann durch eine GbR erleichtert werden, da die Stimmrechte an den Vermögensgegenständen gebündelt werden können.
In der Praxis ist es sinnvoll, sich von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die steuerlichen und rechtlichen Aspekte der Vermögensverwaltung und Nachfolgeplanung optimal zu gestalten.
Häufige Fragen
Kann eine vermögensverwaltende GbR auch Verluste machen?
Ja, eine vermögensverwaltende GbR kann Verluste machen. Diese können mit den Einkünften aus anderen Jahren verrechnet werden und mindern somit die Steuerbelastung.
Kann eine vermögensverwaltende GbR auch gewerbliche Tätigkeiten ausüben?
Nein, eine vermögensverwaltende GbR darf keine gewerblichen Tätigkeiten ausüben, da sie sonst als Kapitalgesellschaft gilt und somit Gewerbesteuer anfällt.
Können auch Privatpersonen eine vermögensverwaltende GbR gründen?
Ja, auch Privatpersonen können eine vermögensverwaltende GbR gründen. Dabei können sie z.B. gemeinsam Immobilien oder Wertpapiere verwalten.
Fazit
Eine vermögensverwaltende GbR bietet verschiedene steuerliche und finanzielle Vorteile, insbesondere bei der Vermögensverwaltung und Nachfolgeplanung. Allerdings sollten die steuerlichen und rechtlichen Aspekte sorgfältig geprüft werden, um die Vorteile optimal zu nutzen.