Der thüringische AfD-Chef Björn Höcke wurde wegen der Verwendung eines NS-Slogans verurteilt, was als Warnung für Rechtspopulisten betrachtet werden sollte.
Das Landgericht in Halle urteilte, dass Höcke eine Geldstrafe von 13.000 Euro zahlen muss. Die Verwendung von Nazi-Slogans ist strafbar, und das Urteil zeigt die Konsequenzen für neurechte Politiker, die altrechtliche Parolen skandieren. Der ehemalige Geschichtslehrer Höcke behauptet, nichts gewusst zu haben, was eine besondere Ironie darstellt.
Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist geschützt, jedoch endet es, wenn mit der Erinnerung an dunkelste Zeiten dieses Landes gespielt wird. Die Verurteilung schafft eine Warnung für Rechtspopulisten, dass altrechtliche Parolen nicht toleriert werden und zeigt die Wichtigkeit von Grundwissen über die Geschichte des Nationalsozialismus.