Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen, was zu schärferen Schritten gegen die Partei führen könnte. Das Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster bestätigte die Einstufung, da es hinreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche und diskriminierende Bestrebungen innerhalb der AfD feststellte.
Einer Einschätzung des Verfassungsschutzes als gesichert rechtsextremistische Bestrebung könnte weitere Konsequenzen für die AfD, wie etwa verschärfte Überwachungsmaßnahmen und eine mögliche Einschränkung der Parteienfinanzierung, folgen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall und stellte hinreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen und Diskriminierung fest. Eine Einschätzung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung könnte politische und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, während es fraglich ist, ob dies das Wählerverhalten maßgeblich beeinflussen wird.
Der juristische Weg ist noch nicht zu Ende, jedoch ist das Oberverwaltungsgericht die letzte Tatsacheninstanz. Die letzte rechtliche Instanz für die AfD ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, jedoch sind weitere rechtliche Schritte möglich bis zu diesem Punkt.