Das EU-Lieferkettengesetz wird verabschiedet, aber deutsche Unternehmen bremsen aufgrund von Wettbewerbsnachteilen. Gewerkschaften feiern die Verabschiedung als Paradigmenwechsel.
Das EU-weite Lieferkettengesetz, das Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten betrifft und weltweit jährlich mindestens 450 Millionen Euro umsetzen, wurde beschlossen. Die Frist für die Anpassung der Gesetzgebung beträgt zwei Jahre.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft aufgrund des Gesetzes und fordert eine Überprüfung des Anwendungsbereichs. Auf der anderen Seite feiern Gewerkschaften und Organisationen die Verabschiedung des Gesetzes als Paradigmenwechsel im Kampf gegen Kinderarbeit und Ausbeutung in Lieferketten.
Die Bedenken der deutschen Unternehmen hinsichtlich Wettbewerbsnachteilen bleiben bestehen, während Gewerkschaften und Organisationen die positive Wirkung des Gesetzes hervorheben. Die Verabschiedung des Lieferkettengesetzes markiert somit einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen Kinderarbeit und Ausbeutung in globalen Lieferketten.