Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die sich auf die Verwaltung von Vermögen spezialisiert hat, stellt eine spezielle Art von Kapitalgesellschaft dar. Im Unterschied zu anderen Unternehmensformen bringt die vermögensverwaltende GmbH diverse Vorteile mit sich, die für sowohl Kapitalanleger als auch Vermögensverwalter von Bedeutung sind. Diese Pluspunkte betreffen sowohl die steuerlichen Aspekte als auch die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, die bei der Gründung einer solchen Gesellschaft zu beachten sind.
Steuerliche Vorteile sind ein wichtiger Aspekt bei der Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH. Die Gewinne der GmbH werden mit 15 % Körperschaftsteuer und (je nach Lage) mit ca. 15 % Gewerbesteuer besteuert. Somit ergibt sich eine gesamte Steuerbelastung von ca. 30 %. Ein weiterer Vorteil besteht in der Nutzung von Verlustvorträgen, der Möglichkeit zur steuerlichen Abschreibung und der Anwendung der Körperschaftssteuer. Wenn Sie zum Beispiel Immobilien in die GmbH einbringen, ergeben sich große steuerliche Vorteile. Normalerweise werden die Erträge aus der Vermögensverwaltung bei der Festsetzung der Gewerbesteuer nicht einbezogen, was zu einer erheblichen Steuerersparnis führen kann.
Steuerliche Vorteile und Optimierung
Eine vermögensverwaltende GmbH bietet zahlreiche steuerliche Vorteile und Optimierungsmöglichkeiten. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte kurz erläutert.
Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer
Die Gewinne einer vermögensverwaltenden GmbH werden mit 15 % Körperschaftsteuer und (je nach Lage) mit ca. 15 % Gewerbesteuer besteuert. Somit ergibt sich eine gesamte Steuerbelastung von ca. 30 %. Im Vergleich dazu zahlen steuerpflichtige natürliche Personen pauschal 25 % an Steuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer lassen wir mal unberücksichtigt). 1 Eine vermögensverwaltende GmbH zahlt somit auf Gewinne aus dem Handel mit Aktien lediglich 0,75 % an Körperschaftsteuer sowie etwa 0,75 % an Gewerbesteuer. 2
Abgeltungssteuer und Teileinkünfteverfahren
Eine vermögensverwaltende GmbH kann auch von der Abgeltungssteuer profitieren. Die Abgeltungssteuer beträgt derzeit 25 % und wird auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne erhoben. 3 Im Gegensatz dazu wird bei einer vermögensverwaltenden GmbH nur der Gewinn besteuert und nicht die Gewinnausschüttungen. 4
Eine weitere Möglichkeit zur Steueroptimierung bietet das Teileinkünfteverfahren. Hierbei werden nur 60 % des Gewinns einer GmbH besteuert. 5 Das bedeutet, dass die Steuerbelastung bei einer vermögensverwaltenden GmbH noch weiter reduziert werden kann.
Steuerliche Behandlung von Erträgen und Gewinnausschüttungen
Erträge aus dem Handel mit Aktien oder anderen Wertpapieren werden bei einer vermögensverwaltenden GmbH anders besteuert als bei natürlichen Personen. Während bei natürlichen Personen die Kapitalertragsteuer (derzeit 25 %) anfällt, zahlt die vermögensverwaltende GmbH lediglich 0,75 % Körperschaftsteuer und etwa 0,75 % Gewerbesteuer. 2
Gewinnausschüttungen an Gesellschafter einer vermögensverwaltenden GmbH sind hingegen steuerpflichtig. Hierbei wird die Körperschaftsteuer auf den Gewinn der GmbH fällig und zusätzlich die Kapitalertragsteuer auf die Gewinnausschüttungen. 6
Insgesamt bietet eine vermögensverwaltende GmbH zahlreiche steuerliche Vorteile und Steuerersparnisse. Die Besteuerung von Gewinnen aus dem Handel mit Aktien oder anderen Wertpapieren ist in der Regel günstiger als bei natürlichen Personen. Die steuerliche Behandlung von Erträgen und Gewinnausschüttungen ist jedoch komplex und erfordert eine genaue Kenntnis des Steuerrechts.
Rechtliche und organisatorische Aspekte
Gründungsprozess und Eintrag ins Handelsregister
Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH erfolgt in der Regel durch einen notariellen Gesellschaftsvertrag. Dabei müssen die Gesellschafter mindestens ein Stammkapital von 25.000 Euro aufbringen. Nach der Gründung muss die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen werden.
Unterschiede zu anderen Gesellschaftsformen
Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen wie der GbR, UG, AG oder KG ist die vermögensverwaltende GmbH eine spezielle Form der GmbH. Während die klassische GmbH eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, ist die vermögensverwaltende GmbH ausschließlich auf die Verwaltung des eigenen Vermögens oder des Vermögens Dritter ausgerichtet.
Verwaltung und Haftung des Vermögens
Die vermögensverwaltende GmbH ist verpflichtet, das Vermögen treuhänderisch zu verwalten. Dabei haftet die Gesellschaft nur mit ihrem eigenen Vermögen, nicht jedoch mit dem Vermögen der Gesellschafter. Die Geschäftsführung muss dabei stets im Interesse der Gesellschaft und der Gesellschafter handeln.
Um die Verwaltung des Vermögens zu erleichtern, kann eine Vermögensholding als Tochtergesellschaft der vermögensverwaltenden GmbH gegründet werden. Diese kann als reine Verwaltungsgesellschaft dienen und so die Verwaltung des Vermögens effizienter gestalten.
Insgesamt bietet die vermögensverwaltende GmbH viele Vorteile für die Verwaltung von Vermögen und kann insbesondere bei der Steueroptimierung von Vorteil sein. Allerdings sollten die Gründungskosten und die laufenden Kosten sowie die Trennung von Geschäftskonto und privatem Konto sorgfältig geplant werden. Ein Gesellschaftervertrag kann dabei helfen, die Rechte und Pflichten der Gesellschafter zu regeln und so mögliche Konflikte zu vermeiden.