Ein ehemaliger Manager des Möbelkonzerns Steinhoff wurde wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu sechs Jahren Haft verurteilt, wovon er nur vier Jahre absitzen muss. Es wurde ein Steuerschaden von 6,7 Millionen Euro angenommen, und der Angeklagte wurde in 20 Fällen schuldig gesprochen. Das Gericht sah keine Absicht zur Steuerhinterziehung, aber der Angeklagte hätte als Buchhalter die Auswirkungen von Bilanzfälschungen auf die Steuern kennen müssen.
Zwei frühere Urteile gegen den Manager flossen ebenfalls in das Strafmaß ein. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig.