Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wurde wegen der Verwendung der verbotenen Parole ‚Alles für Deutschland‘ verurteilt. Das Urteil fiel auf eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 130 Euro, wobei Höcke auch die Kosten des Verfahrens tragen muss. Dies erfolgte, obwohl die Anklage begehrte sechs Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung und eine Geldstrafe von 10.000 Euro. Der Prozess erstreckte sich über vier Tage und umfasste Stellungnahmen von Anklägern, Verteidigern und Zeugen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass weitere Verfahren gegen Höcke anstehen.
Das Urteil könnte signifikante Auswirkungen auf die bevorstehende Landtagswahl in Thüringen haben, da die rechtsextremistisch eingestufte AfD dort stark vertreten ist. Die Stellungnahmen der Ankläger deuten auf eine gezielte Verwendung von Sprache und eine politische Dimension des Falles hin.