Montag, 16.09.2024

Können Personalmangel Flugverspätungen rechtfertigen?

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Alexander Fischer
Alexander Fischer
Alexander Fischer ist ein erfahrener Reporter, der sich auf investigativen Journalismus und tiefgründige Recherchen spezialisiert hat.

Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass Flugversp\u00e4tungen aufgrund von Personalmangel nicht unbedingt Schadenersatzanspr\u00fcche rechtfertigen. Das bedeutet, dass Passagiere bei Versp\u00e4tungen aufgrund von Personalmangel nicht automatisch auf Entsch\u00e4digung hoffen k\u00f6nnen.

Der Fall, der zu diesem Urteil gef\u00fchrt hat, betrifft eine Versp\u00e4tung eines Flugs von K\u00f6ln-Bonn zur griechischen Insel Kos um drei Stunden und 49 Minuten. Diese Versp\u00e4tung war haupts\u00e4chlich auf Personalmangel f\u00fcr die Gep\u00e4ckverladung zur\u00fcckzuf\u00fchren.

Mehrere Passagiere hatten ihre Schadenersatzanspr\u00fcche an Flightright abgetreten. In diesem Zusammenhang hat der EuGH entschieden, dass ein Mangel an Flughafenpersonal als au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umstand angesehen werden kann, der eine Versp\u00e4tung rechtfertigt. Die Fluggesellschaft ist jedoch verpflichtet nachzuweisen, dass der Personalmangel nicht vermeidbar war und Ma\u00dfnahmen zur Verhinderung der Versp\u00e4tung ergriffen wurden.

Dieses EuGH-Urteil setzt also klare Grenzen f\u00fcr Schadenersatzanspr\u00fcche bei Flugversp\u00e4tungen aufgrund von Personalmangel. Es betont, dass Personalmangel als au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umstand angesehen werden kann, der eine Versp\u00e4tung rechtfertigt.

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