Montag, 16.09.2024

Finanzierung der Wärmewende: Zuständigkeit von Bund oder Ländern?

Tipp der Redaktion

Sophie Wagner
Sophie Wagner
Sophie Wagner ist eine aufstrebende Journalistin, die mit ihrer Neugier und ihrem Talent für spannende Reportagen begeistert.

Die Energieministerkonferenz in Kiel hat sich zum Ziel gesetzt, die Energiepolitik zwischen Bund und Ländern zu koordinieren, wobei die Schwerpunkte auf der Wärmewende und den Energiekosten liegen. Diskutiert wird insbesondere die Finanzierung des Umbaus der Wärmeversorgung und die Sicherheit für die kommenden Jahre.

Ein zentrales Thema der Konferenz ist die Frage, wer für die Finanzierung der Wärme- und Energiewende zuständig ist: Bund oder Länder? Dabei spielt auch die Reform der Fernwärmeverordnung eine wichtige Rolle, da die Berechnung des Preises in einem Wärmenetz, das ausschließlich aus erneuerbaren Energien gespeist wird, wenig Sinn ergibt.

Der Bund hat bereits 500 Millionen Euro für die Erstellung der Wärmepläne der Länder bereitgestellt. Zusätzlich sind alle Gemeinden verpflichtet, die Pläne zur Wärmeversorgung fortzuschreiben, weiterzuentwickeln und umzusetzen. In dieser Hinsicht setzt sich die schleswig-holsteinische Landesregierung für eine Reform der Fernwärmeverordnung ein, um die klimaneutrale Wärmeversorgung zu fördern.

Die Energieministerkonferenz strebt die Erschwinglichkeit der Finanzierung und Regulierung der Wärme- und Energiewende sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Gemeinden und Länder an. Das Ziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung, bei der Preistransparenz und -gestaltung eine entscheidende Rolle spielen.

Weitere Nachrichten

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Aktuelle Nachrichten